Gebet ist der Motor unserer Arbeit. In unserem Gebetskalender beten wir deswegen jede Woche für eine Einrichtung aus unserem Werk.
Hier finden wohnungslose Männer und Frauen sowie Haftentlassene über 18 Jahre ein vorübergehendes Zuhause. Ihnen werden intensive und kontinuierliche Hilfen bei der Überwindung von individuellen Problemlagen sowie Clearing gemäß §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII angeboten.
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist der Wunsch und die Bereitschaft der Hilfesuchenden, an der Veränderung ihrer Lebenssituation aktiv mitzuwirken. Vor der Aufnahme in unser Übergangshaus ist deswegen ein Vorstellungsgespräch notwendig. Zudem muss sich der zuständige Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme der Betreuungs- und Unterkunftskosten bereit erklären.
Abstinenz von Alkohol ist keine Voraussetzung für die Aufnahme. In persönlichen Gesprächen wird ein problematisches Suchtverhalten allerdings thematisiert. Wir versuchen zu einer abstinenten Lebensweise zu motivieren und in geeignete, weiterführende Hilfen zu vermitteln.
Es besteht eine intensive Zusammenarbeit mit den Haftanstalten und der hausinternen Straffälligenhilfe, um mit einer direkten Aufnahme ins Übergangshaus nach der Haftentlassung eine tragfähige Perspektive anbieten zu können. Ziel der Hilfe ist die Befähigung zu einer selbstbestimmten, eigenständigen Lebensführung und die Vermittlung in eine angemessene, dauerhafte Wohnraumversorgung beziehungsweise in eine individuell geeignete Wohnform.